Regulierung · Battery Passport

Battery Passport: der Leitfaden zur Verordnung (EU) 2023/1542

Der Battery Passport ist der erste digitale Produktpass, der in der Europäischen Union bereits gesetzlich verpflichtend ist, ab dem 18. Februar 2027. Er stammt aus der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 — einem von der ESPR getrennten Text — und betrifft alle, die EV-, LMT- oder Industriebatterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Wer betroffen ist

Welche Batterien einen Battery Passport benötigen

Kategorie Schwellenwert
EV-Batterien (Autos, Elektromotorräder) Jede Kapazität
LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter) Jede Kapazität
Industriebatterien (inkl. elektrischer Bootsantrieb) Über 2 kWh

Ausgenommen: SLI-Starterbatterien (12V) von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

Was er enthält

Die von der Verordnung (EU) 2023/1542 geforderten Daten

  • Chemische Zusammensetzung und kritische Rohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei)
  • Rezyklatanteil je Material
  • CO2-Fußabdruck der Batterie
  • Nennkapazität und Gesundheitszustand (SoH)
  • Erwartete Lebensdauer und Nutzungsbedingungen
  • Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (verpflichtend ab 18. August 2027)

Wie MyLime ihn umsetzt

Ein einziger DPP für Fahrzeug und Batterie

MyLime integriert den Battery Passport in denselben Digitalen Produktpass wie das Fahrzeug oder Produkt: ein einziger QR-Code oder NFC-Tag, eine einzige digitale Identität auf der Blockchain. Daten zu Zusammensetzung und CO2-Fußabdruck werden einmal vom Zellhersteller importiert und auf jede zusammengebaute Batterie übertragen; der Gesundheitszustand wird per API vom BMS oder der Diagnose des autorisierten Servicecenters aktualisiert.

FAQ

Häufige Fragen zum Battery Passport

Ist der Battery Passport auch für E-Bikes verpflichtend?
Ja, für alle. Batterien von E-Bikes und E-Scootern gelten als LMT-Batterien (Light Means of Transport): Ab dem 18. Februar 2027 benötigen sie unabhängig von der Kapazität einen Battery Passport. Der Schwellenwert von 2 kWh gilt nur für Industriebatterien, nicht für LMT-Batterien.
Betrifft das nur E-Bikes oder auch Autos, Motorräder und Boote?
Es betrifft die gesamte Elektromobilität: EV-Batterien (Autos und Elektromotorräder) und LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter) ohne Kapazitätsschwelle sowie Industriebatterien über 2 kWh — einschließlich solcher für elektrischen Bootsantrieb.
Sind Starterbatterien (12V) von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eingeschlossen?
Nein. SLI-Batterien (Starting, Lighting, Ignition) von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor fallen nicht unter die Battery-Passport-Pflicht.
Was muss ein Battery Passport konkret enthalten?
Chemische Zusammensetzung, Gehalt an kritischen Rohstoffen (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei), Rezyklatanteil, CO2-Fußabdruck, Kapazität und für Berechtigte zugänglicher Gesundheitszustand (SoH). Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gelten ab dem 18. August 2027 (Verschiebung durch Verordnung (EU) 2025/1561).
Ersetzt der Battery Passport den Digitalen Produktpass des Fahrzeugs?
Nein, er ergänzt ihn. MyLime vereint den Battery Passport der Batterie und den DPP des Fahrzeugs oder Produkts in einer einzigen digitalen Identität, zugänglich über einen einzigen QR-Code oder NFC-Tag — statt zwei getrennter Systeme.
Was unterscheidet ihn von der ESPR-Verordnung?
Der Battery Passport entsteht nicht aus einem ESPR-Durchführungsrechtsakt: Er hat eine eigene Rechtsgrundlage, die Batterieverordnung (EU) 2023/1542, getrennt von der ESPR (EU) 2024/1781. Deshalb ist er bereits mit einem festen Datum verbindlich, während ESPR-Pflichten dem Zeitplan des Arbeitsplans 2025–2030 folgen. Mehr dazu: ESPR-Leitfaden.

Der 18. Februar 2027 rückt näher

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