Regulierung · ESPR

ESPR: der Leitfaden zur Verordnung und zum Digitalen Produktpass

Die Verordnung über die Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte (ESPR, (EU) 2024/1781) ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und führt den Digitalen Produktpass als produktgruppenübergreifende Anforderung ein. Diese Seite fasst den Zeitplan des Arbeitsplans 2025–2030, die konkreten Anforderungen des DPP sowie den Zusammenhang mit dem Battery Passport und dem EU-Register zusammen.

Arbeitsplan 2025–2030

Die vorrangigen Produktgruppen und die erwarteten Termine

Von der Europäischen Kommission am 16. April 2025 verabschiedet (COM(2025) 187). Die Termine sind indikativ: Jede Produktgruppe wird erst mit ihrem eigenen Durchführungsrechtsakt verbindlich, der auch das tatsächliche Anwendungsdatum festlegt — in der Regel 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts.

Produktgruppe Erwarteter Durchführungsrechtsakt Status
Eisen und Stahl 2026 Durchführungsrechtsakt erwartet
Textilien, Bekleidung (Schuhe: separate Studie) 2027 Durchführungsrechtsakt erwartet
Reifen 2027 Durchführungsrechtsakt erwartet
Möbel 2028 Durchführungsrechtsakt erwartet
Aluminium 2028 Durchführungsrechtsakt erwartet
Matratzen 2029 Durchführungsrechtsakt erwartet

Schuhe sind nicht Teil des ersten Arbeitsplans: Die Kommission hat eine separate Studie gestartet, die bis Ende 2027 erwartet wird, bevor über etwaige Anforderungen entschieden wird. Reifen und Matratzen haben heute keine eigene MyLime-Branche.

Was gefordert wird

Was ein DPP nach der ESPR enthält

  • Eindeutige Produktkennung und Verknüpfung mit dem EU-Register
  • Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit am Lebensende
  • Informationen zur Lieferkette und zur Herkunft der Materialien
  • CO2- und Umweltfußabdruck, sofern vom Durchführungsrechtsakt gefordert
  • Zugriff über einen Datenträger (QR, NFC oder RFID), der mit dem physischen Produkt verknüpft ist

Die genaue Liste der Pflichtfelder wird durch den Durchführungsrechtsakt jeder Produktgruppe festgelegt: die oben genannten sind die produktgruppenübergreifenden Anforderungen der ESPR selbst, die für alle Durchführungsrechtsakte gelten.

FAQ

Häufige Fragen zur ESPR

Ist der Digitale Produktpass heute schon für jedes Produkt verpflichtend?
Nein. Die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft, aber die DPP-Pflicht gilt jeweils erst produktgruppenweise, sobald die Kommission den spezifischen Durchführungsrechtsakt erlässt. Der Arbeitsplan 2025–2030 (COM(2025) 187, verabschiedet am 16. April 2025) legt die Prioritäten fest: Eisen und Stahl 2026, dann Textilien/Bekleidung, Reifen, Möbel, Aluminium und Matratzen zwischen 2027 und 2029. Solange der Durchführungsrechtsakt für die eigene Produktgruppe nicht erlassen und anwendbar ist, bleibt der DPP freiwillig.
Was passiert, wenn mein Produkt noch nicht von einem Durchführungsrechtsakt erfasst ist?
Der DPP bleibt freiwillig, ist aber keine verlorene Zeit: Marken, die ihn heute einführen, erreichen die gesetzliche Frist mit einem bereits bewährten System, bereits gesammelten historischen Daten und einem sofort nutzbaren Marketing-Asset (Echtheit, Rückverfolgbarkeit, zertifizierter Weiterverkauf) — unabhängig von der Pflicht.
Wie funktioniert ein ESPR-Durchführungsrechtsakt konkret?
Für jede Produktgruppe erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der Folgendes festlegt: Ökodesign-Anforderungen (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil), die verpflichtenden DPP-Inhalte und das Anwendungsdatum — in der Regel 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die auf dieser Seite genannten Daten für die einzelnen Produktgruppen stammen aus dem Arbeitsplan und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung im endgültigen Durchführungsrechtsakt.
Was ist der Unterschied zwischen ESPR und dem Battery Passport?
Es handelt sich um zwei getrennte Verordnungen. Die ESPR (EU) 2024/1781 führt den DPP produktgruppenweise über Durchführungsrechtsakte ein, gemäß dem auf dieser Seite gezeigten Zeitplan. Der Battery Passport hingegen stammt aus der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, einem separaten Text, der den digitalen Pass bereits ab dem 18. Februar 2027 für EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh verpflichtend macht — die erste gesetzlich festgelegte DPP-Frist in der EU. Mehr dazu: Battery-Passport-Leitfaden.
Wo werden DPPs auf EU-Ebene registriert?
Artikel 13 der ESPR verpflichtet die Kommission, ein EU-Register einzurichten, das seit dem 20. Juli 2026 aktiv ist und die eindeutige Kennung jedes DPP speichert (nicht die vollständigen Daten, die beim Hersteller oder Dienstleister gehostet bleiben). Mehr dazu: Leitfaden zum EU-DPP-Register.

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